
Der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts bedeutet, dass jedes Organ der Europäischen Union im Rahmen der ihm durch die Verträge zugewiesenen Zuständigkeiten handelt. Demnach darf kein Organ in die Befugnisse eines anderen eingreifen. Der Gerichtshof achtet darauf, dass dieser Grundsatz gewahrt wird. In diesem Zusammenhang be...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/I.shtml
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